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Erbrecht
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Wann ist die Testamentsvollstreckung sinnvoll?Nach dem Gesetz kann der Erblasser Testamentsvollstreckung anordnen. Das heißt, der Testamentsvollstrecker nimmt den Nachlass in Besitz, begleicht etwaige Nachlassverbindlichkeiten und verteilt den Nachlass unter den Erben und Vermächtnisnehmern. Es ist ratsam, eine unabhängige dritte Person (z.B. Rechtsanwalt, Notar) zum Testamentsvollstrecker zu berufen.
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Das Geld, das man besitzt, ist das Mittel zur Freiheit, dasjenige, dem man nachjagt, das Mittel zur Knechtschaft. Jean-Jacques Rousseau |
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