Bis zum Jahr 2010 erhalten rund 40 % aller Haushalte Erbschaften und Nachlässe im Werte von ca. 2 Billionen Euro. Dieser große Vermögenstransfer ist durch eine lange und ungestörte Prosperitätsphase und sinkende Geburtenzahlen in den Nachkriegsjahrzehnten möglich geworden.
In den 60er- und 70er- Jahren haben viele Haushalte große Geld- und Immobilienvermögen aufgebaut; gleichzeitig sank die Geburtenrate innerhalb der Familien im Gegensatz zu früheren Generationen.
Was kaum bekannt ist: Nur 4 % aller Bundesbürger errichten ein Testament und 90 % dieser Testamente sind fehlerhaft, unklar formuliert oder nicht an die geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse angepaßt.
Der Erblasser hat es in der Hand, den Übergang seines Vermögens exakt zu steuern und insbesondere diejenigen zu bedenken, die sich um ihn, seine Nächsten bzw. um die Anschaffung bzw. den Erhalt seines Vermögens verdient gemacht haben. Nur ein gültiges Testament und ein rechtswirksamer Erbvertrag garantieren, daß dem Willen des Verstorbenen gefolgt wird (siehe auch Testamentsvollstreckung).
Ein Testament bzw. ein Erbvertrag schließt die gesetzliche Erbfolge aus. Hierdurch werden viele mit der starren gesetzlichen Erbfolge verbundenen Ungerechtigkeiten und Gefahren entschärft. Bei alleinstehenden Erblassern kann dies z.B. bedeuten, daß nicht eine nahestehende Person erbt, sondern weit entfernte Verwandte (z.B. Großcousinen und -cousins), die den Verstorbenen nie gekannt haben.
Neben dem Testament steht gleichberechtigt der notariell beurkundete Erbvertrag.
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