Nachlassabwicklung

Nachlasspflegschaft und Nachlassverwaltung

Die Nachlasspflegschaft wird als Verfahren zur Sicherung und Erhaltung des Nachlasses in den Fällen angeordnet, in denen der Erbe unbekannt ist oder die Erbschaft noch nicht angenommen hat. Der Nachlasspfleger wird nach Ermessen des Nachlassgerichtes oder auch auf Antrag eines Nachlassgläubigers bestellt.

Bei einer Vielzahl von Erbfällen handelt es sich um "erbenlose" Nachlässe von Einzelpersonen, die ohne familiäre Bindungen oder verwandtschaftliche Beziehungen sind. Heimatvertriebene während des 2. Weltkrieges sowie die Nachkriegsvertriebenen gehören zur Generation dieser Erblasser.

Meine Tätigkeitsschwerpunkte im Rahmen der Nachlasssicherung umfassen:

  • Ermittlung von Vermögenswerten (auch im Ausland) wie: Grundbesitz, Kontenguthaben, Gesellschaftsvermögen, Kontenguthaben in der Schweiz aus NS-Zeit
  • Vermögensmanagement: Wahl der richtigen Anlageform, Anpassung von bestehenden Verträgen mit Assistenz von erfahrenen Anlageberatern deutscher Großbanken (z.B. der HypoVereinsbank)
  • zivilprozessuale Durchsetzung von Ansprüchen des Nachlasses und Abwehr von Forderungen Dritter gegen den Nachlass
  • Liquidierung des Nachlasses nach kaufmännischen Gesichtspunkten, Durchführung von Aufgebotsverfahren zum Ausschluß von Nachlassgläubigerrechten

Bei der Nachlassverwaltertätigkeit sind die Erben bekannt. Im Mittelpunkt der Nachlassverwaltung steht die Ablösung der Schulden des Erblassers. Bei dieser Form der Verwaltung wird die Haftung der Erben auf das Ererbte beschränkt. Der Erbe muß keine Schulden des Verstorbenen aus eigenen Mitteln begleichen!

Unser gesamtes Leistungsspektrum im Bereich Nachlassabwicklung finden Sie unter Dienstleistungen.

Wußten Sie?

Bis zum Jahr 2010 erhalten rund 40 % aller Haushalte Erbschaften und Nachlässe im Werte von ca. 2 Billionen Euro.