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Nachlassabwicklung |
Nachlasspflegschaft und NachlassverwaltungDie Nachlasspflegschaft wird als Verfahren zur Sicherung und Erhaltung des Nachlasses in den Fällen angeordnet, in denen der Erbe unbekannt ist oder die Erbschaft noch nicht angenommen hat. Der Nachlasspfleger wird nach Ermessen des Nachlassgerichtes oder auch auf Antrag eines Nachlassgläubigers bestellt.
Bei der Nachlassverwaltertätigkeit sind die Erben bekannt. Im Mittelpunkt der Nachlassverwaltung steht die Ablösung der Schulden des Erblassers. Bei dieser Form der Verwaltung wird die Haftung der Erben auf das Ererbte beschränkt. Der Erbe muß keine Schulden des Verstorbenen aus eigenen Mitteln begleichen!
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Wußten Sie?Bis zum Jahr 2010 erhalten rund 40 % aller Haushalte Erbschaften und Nachlässe im Werte von ca. 2 Billionen Euro. |
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