Die Erbenermittlung ist regelmäßig ein Schwerpunkt bei der Bearbeitung eines Nachlassfalls durch den Nachlasspfleger. Ziel ist es, vorhandenen Erben den Nachlass auszuhändigen und die Feststellung des Staatserbrechtes zu vermeiden.
Die Nachlässe von verstorbenen Personen, von denen keine (blutsmäßigen) Verwandten bekannt sind, gelten zunächst als "erbenlose Nachlässe". Zur Sicherung des Nachlasses (Bankguthaben, Grundstücke, wertvoller Hausrat) wird ein Treuhänder (Nachlasspfleger) eingesetzt. Dieser muß den Nachlass nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verwahren und ertragbringend anlegen.
Erben gibt es immer!
In nahezu 95% aller Pflegschaftsfälle lassen sich die legitimen Erben ermitteln. in der dritten Erbordnung sind dies Cousinen und Cousins oder Großcousinen und Großcousins, die der Erblasser häufig gar nicht kannte. Auch diese weit entfernten Erben haben häufig den Verstorbenen nicht gekannt.
Bei der Ermittlung der Erben sind Kenntnisse in der Entwicklungsgeschichte der Kirchenbücher, im Personenstandswesen sowie im Archivwesen erforderlich.
Darüber hinaus ist fundiertes Fachwissen bei der Quellenerschließung von - historischen und geographischen Kenntnissen
- der Geschichte der ehemaligen Ostgebiete
- Migrationsverschiebungen (Auswanderungswellen)
- Suchmaschinen zu Personendaten im Internet
unabdingbar.
Unser gesamtes Leistungsspektrum im Bereich Nachlassabwicklung und Erbenermittlung finden Sie unter Dienstleistungen.
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