Nachlassabwicklung

Komplette Dienstleistung aus einer Hand

Außerhalb meiner Tätigkeit als gerichtlich bestellter Nachlasspfleger (sowie Abwesenheits- und Ergänzungspfleger) setze ich meine langjährig erprobten Erfahrungen auch für meine Mandantschaft ein.

Häufig sind Erbengemeinschaften mit der Abwicklung des Nachlasses überfordert oder es stellt sich während eines Erbscheinsverfahrens heraus, daß ein ganzer Stamm mit seinen Erbrechten zunächst unberücksichtigt blieb, weil die Erbberechtigten oder deren Nachkommen vor mehreren Jahrzehnten ausgewandert sind. In diesen Fällen sind die Erben - sofern eine Nachlasspflegschaft wegen fehlendem Sicherungsbedürfnisses nicht in Betracht kommt - auf sich allein gestellt; die Ermittlung der Erbberechtigten ist vorzunehmen.

Hier gehört zu meinem Leistungsspektrum:

  • Ermittlung von Erben im In- und Ausland; das sind häufig Nachfahren von Stammpersonen in der zweiten oder dritten Generation
  • Beschaffung der erforderlichen Urkunden zum Nachweis der Verwandtenstellung
  • Beschaffung von Hilfsbeweisen bei Urkundenverlust (Ersatzdokumente, eidesstattliche Versicherung Dritter)
  • Übertragung von Dokumenten in die erforderliche Amtssprache einschließlich der Durchführung des Legalisierungs- und Apostillierungsverfahrens bei ausländischen Urkunden
  • Rechtliche Bewertung der Erbenstellung von nichtehelichen und Adoptivkindern - auch nach fremden Rechtsordnungen
  • Kooperation mit Vertrauensanwälten in Kontinentaleuropa und Übersee zu fest vereinbarten Vergütungssätzen (keine prozentuale Beteiligung am Vermögen!)
  • Die Erbenermittlung wird von mir mit fachkundigem eigenen Personal (Historikern, Genealogen) selbsttätig durchgeführt.
  • Durchführung des Erbauseinandersetzungsverfahrens

Vermögensverluste vermeiden
Der ermittelte Erbe hat regelmäßig ein verständliches Interesse daran, daß sein Erbteil mit der größten Gewinnmaximierung an ihn ausgezahlt wird. Er hat häufig keinen persönlichen Bezug zu dem Nachlass und ist auf die fachkundige Hilfe des Spezialisten angewiesen. Vertrauen, Kompetenz und Transparenz sind oberstes Gebot!

Ich übernehme für Sie:

  • Verwertung von Grundbesitz mit der Erzielung eines möglichst hohen Verkaufserlöses (auf der Grundlage von Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen), Aufnahme in die Denkmalliste, Beachtung von steuerlichen Vor- und Nachteilen
  • Veräußerung von Mobiliarien nach erfolgter Schätzung durch öffentlich bestellte Auktionatoren
  • Liquidierung des zerstreuten Kapitalvermögens mit dem Höchstmaß an Zinsertrag und des Kurswertes
  • Durchführung des Erbschaftssteuerverfahrens unter Berücksichtigung der Priviligierung von Doppelbesteuerungsabkommen
  • Ausgleichung von möglichen Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen
  • Durchführung von Aufgebotsverfahren zum Ausschluß von möglichen Erbrechten und Forderungsrechten evtl. Gläubiger
  • Durchführung von Todeserklärungsverfahren nach dem VerschG (Verschollenheitsgesetz)


Eigenschaften werden selten vererbt, sondern verlöschen mit dem Tode ihres Trägers. Deshalb sollte man sich nicht auf die Erbfolge verlassen.


Niccoló Machiavelli