Nachlassabwicklung

Nachlassabwicklung

Nachlassabwicklung bedeutet, den Nachlass in Besitz zu nehmen, nach kaufmännischen Gesichtspunkten zu verwalten und zu einem bestimmten Zeitpunkt an die Erbberechtigten herauszugeben.

Die Nachlassabwicklung ist erforderlich im Rahmen

  • von Nachlassverwaltungen zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung
  • von Nachlasspflegschaften zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
  • bei Mandatsaufträgen häufig bei Erben, die sich nicht einigen können oder rechtlicher Beratung bedürfen, da sich einige Erben "unsicher" sind
  • von Testamentsvollstreckungen

Weitere Information finden Sie unter Nachlasspflegschaft und Erbenermittlung; unser gesamtes Leistungsspektrum im Bereich Nachlassabwicklung finden Sie unter Dienstleistungen.


Manche Leute haben von ihrem Vermögen nur die Furcht, es zu verlieren.
Antoine Rivarol