Estate Planning bedeutet Nachfolge- bzw. Erbschaftsplanung.
Der Nachlass besteht in der gegenwärtigen Erblassergeneration nicht mehr aus dem guten alten Sparstrumpf oder einem kleinen Hausgrundstück sondern ist regelmäßig gestreut in - Grundbesitz (Mehrfamilienhäuser, Bauland, Eigentumswohnung in Spanien)
- Kapitalanlagen (Fonds, Aktien, Wertpapiere, Lebensversicherungen)
- Familienunternehmen
Ziel des Estate Planning ist es, den Vermögensübergang schon zu Lebzeiten zu managen und an sich ändernde Rahmenbedingungen anzupassen, um den Übergang auf die nächste Generation reibungslos durchzuführen.
Wenn zum Vermögen ein Unternehmen gehört, kann das Fehlen einer sorgfältigen Nachfolgeplanung zu einer Krise im Unternehmen führen. Durch Pflichtteils- und Ausgleichsansprüche der Erben untereinander kann dem Unternehmen Kapital entzogen werden, das im laufenden Geschäftsbetrieb benötigt wird.
Estate Planning verlangt die Vernetzung verschiedener Disziplinen
Wir bieten eine umfassende rechtliche, steuerliche, wirtschaftliche und persönliche Beratung. Diese umfaßt die gesellschaftsrechtliche Beratung und Strukturierung des Familienunternehmens unter Berücksichtigung der steuerlichen Folgen aber auch der privaten Vermögensnachfolge.
Ein Schwerpunkt im Rahmen der Unternehmensnachfolge ist die Optimierung der laufenden Ertragsbesteuerung, der Besteuerung von Gewinnen aus einer Umwandlung oder Anteilsveräußerung sowie der Erbschaft- und Schenkungssteuer.
Ein großer Beratungsumfang liegt bei der Nachfolgeplanung in den erbrechtlichen und schenkungsrechtlichen Fragestellungen sowohl im betrieblichen wie auch privaten Bereich ein. Dieser schließt die vorweggenommene Erbfolge, aber auch die mit der Vermögensnachfolge in Zusammenhang stehenden familienrechtlichen Fragestellungen, insbesondere das Güterrecht, ein.
Sie umfaßt neben der Gestaltung von Unternehmertestamenten, Schenkungen, Verträgen zu Gunsten Dritter auf den Todesfall, Erb- und Eheverträgen auch die Vorsorge für die persönlichen Belange des Erblassers für den Fall der Notwendigkeit einer Pflegschaft oder Betreuung, z.B. das sog. Patiententestament, die Vorsorgevollmacht und die postmortale Vollmacht, sowie die Vorsorge für die Belange der Erben, z.B. wenn minderjährige Kinder Erben des Unternehmens werden.
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